Ihre Rechtsanwälte für Versicherungsrecht
Das Rechtsgebiet
Das Versicherungsrecht besteht im Wesentlichen aus dem privaten Versicherungsrecht sowie dem Sozialversicherungsrecht.
Das private Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, bei dem das Versicherungsverhältnis durch einen Vertrag zustande kommt.
Unser Angebot
Kaum ein Bereich ist so komplex und bedeutend wie das Versicherungsrecht, da es sich oft um sehr persönliche und für den Versicherungsnehmer wirtschaftlich erhebliche Fragestellungen dreht.
Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Prozessführung aller versicherungsrechtlicher Fragen sowohl von Versicherungsnehmern als auch von Versicherern.
Unsere Leistungen
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht (Anfechtung, Kündigung, Rücktritt, Obliegenheitsverletzung)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Elektronikversicherung/Handyversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Lebens- und Rentenversicherung
- Leistungskürzung und Leistungsverweigerung
- Pflichtversicherung (private und betriebliche Haftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung)
- Reisegepäck- und Rücktrittsversicherung
- Restschuldversicherungen
- Sachversicherungen (Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Gebäude-, Hagel- und Hausratversicherung)
- Schutzbriefe
- Teil- und Vollkaskoversicherung inkl. GAP-Versicherung
- Tierkrankenversicherung
- Tierhalterhaftpflicht
- Unfallversicherung