Ihre Rechtsanwälte für Versicherungsrecht
Das Rechtsgebiet
Das private Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen. Maßgeblich sind insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die vereinbarten Versicherungsbedingungen (AVB) und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
Im Mittelpunkt versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen steht häufig die Frage, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Streit entsteht etwa über die Auslegung des Versicherungsvertrags, die Voraussetzungen der Leistungspflicht, den Umfang einer Versicherungsleistung oder die Berechtigung einer Leistungsablehnung oder Leistungskürzung.
Weitere typische Fragestellungen betreffen vorvertragliche Anzeigepflichten, Obliegenheitsverletzungen, Risikoausschlüsse, Rücktritt, Anfechtung und Kündigung sowie das Zusammenspiel von Versicherungsdeckung, Haftung und Schadensersatz.
Gerade bei komplexen Schaden- und Haftungsfällen erschöpft sich die rechtliche Beratung jedoch nicht in der Prüfung einzelner Versicherungsbedingungen. Häufig müssen unterschiedliche Haftungs-, Versicherungs- und wirtschaftliche Interessen zusammengeführt und frühzeitig strategische Entscheidungen getroffen werden.
Unser Angebot
Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer, Unternehmen, versicherte Personen und Versicherer in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten – von der rechtlichen und strategischen Beratung über die außergerichtliche Auseinandersetzung bis zur gerichtlichen Prozessführung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf komplexen Leistungs-, Deckungs- und Haftungsfällen. Wir prüfen Versicherungsverträge und Versicherungsbedingungen, bewerten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach und vertreten unsere Mandanten sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche.

Unsere Leistungen
- D&O-Versicherung und Organhaftung
- Haftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Sach- und Gebäudeversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Unfallversicherung
- Tierkrankenversicherung
- Strategische Beratung bei Komplexen Leistungs-, Deckungs- und Haftungsfällen
- Leistungskürzung und Leistungsverweigerung
- Prüfung und Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche
- Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche
- Außergerichtliche Beratung und Verhandlung
- Gerichtliche Prozessführung
Strategische Begleitungin komplexen Fällen
Versicherungsfälle können weit über eine einzelne Deckungsfrage hinausgehen. Dies gilt insbesondere bei größeren Haftungsfällen, Organhaftungsfällen oder Konstellationen, in denen neben der versicherungsrechtlichen Bewertung auch wirtschaftliche, haftungsrechtliche oder verfahrensstrategische Fragen eine Rolle spielen.
In solchen Fällen unterstützen wir bei der Strukturierung komplexer Sachverhalte, der Bewertung von Handlungsoptionen und der Entwicklung einer abgestimmten rechtlichen Strategie. Dabei behalten wir sowohl die versicherungsrechtliche Deckung als auch mögliche Haftungsfolgen und die weitere Verfahrensentwicklung im Blick.
Prozessführung undkomplexe Schadenfälle
Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Verhandlung als auch die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Dabei verbinden wir die Spezialisierung im Versicherungsrecht mit Erfahrung im Haftungsrecht, Personenschadensrecht und in der Prozessführung. Gerade bei wirtschaftlich bedeutenden oder rechtlich komplexen Verfahren kommt es aus unserer Sicht darauf an, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, die möglichen Folgen verschiedener Handlungsoptionen einzuordnen und eine darauf abgestimmte Strategie zu entwickeln.



