Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht

Dirk RademacherRechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Philipp BayeRechtsanwalt


Das Rechtsgebiet

Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern – von der Gestaltung und Durchführung eines Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Dabei unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere danach, ob es sich um Wohnraum oder Gewerberäume handelt.

Konflikte entstehen häufig bei der Kündigung eines Mietverhältnisses, Mietrückständen, Mieterhöhungen, Mängeln und Mietminderungen, Modernisierungsmaßnahmen oder der Rückgabe der Mietsache. Auch die Auslegung und Gestaltung von Mietverträgen sowie Fragen zur Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche spielen in der Praxis eine wesentliche Rolle.

Gerade bei länger andauernden Mietverhältnissen empfiehlt es sich, rechtliche und wirtschaftliche Folgen möglicher Maßnahmen frühzeitig zu berücksichtigen und das weitere Vorgehen entsprechend zu planen.

Unser Angebot

Wir beraten und vertreten Vermieter, Immobilieneigentümer, Unternehmen und Mieter in allen wesentlichen Fragen des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts – von der außergerichtlichen Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung und Vertretung von Vermietern und Immobilieneigentümern. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung und Beendigung von Mietverhältnissen, bei Pflichtverletzungen während des laufenden Mietverhältnisses und bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Dabei beraten wir sowohl bei einzelnen Konflikten als auch bei der Entwicklung eines auf die konkrete Situation abgestimmten Vorgehens.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung und Prüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen
  • Beratung und Vertretung von Vermietern, Immobilieneigentümern und Mietern
  • Mietrückstände, Zahlungsansprüche und sonstige mietvertragliche Ansprüche
  • Kündigung, Beendigung und Räumung von Mietverhältnissen
  • Mieterhöhungen und Modernisierungsmaßnahmen
  • Mietmängel und Mietminderung
  • Vertragsverletzungen sowie Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung einschließlich Prozessführung

Beratung von Vermieternund Immobilieneigentümern

Wir beraten und vertreten Vermieter, Immobilieneigentümer, Unternehmen und Mieter in allen wesentlichen Fragen des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts – von der außergerichtlichen Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung und Vertretung von Vermietern und Immobilieneigentümern. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung und Beendigung von Mietverhältnissen, bei Pflichtverletzungen während des laufenden Mietverhältnisses und bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Dabei beraten wir sowohl bei einzelnen Konflikten als auch bei der Entwicklung eines auf die konkrete Situation abgestimmten Vorgehens.

Gerichtliche und außer­gerichtliche Vertretung

Nicht jede mietrechtliche Auseinandersetzung muss vor Gericht geführt werden. Häufig lässt sich durch eine frühzeitige und konsequente außergerichtliche Vertretung eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung erreichen.

Wo eine Einigung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, vertreten wir unsere Mandanten auch gerichtlich – insbesondere bei Räumungs- und Zahlungsklagen, Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Kündigungen sowie der Durchsetzung oder Abwehr mietvertraglicher Ansprüche.

Neben Vermietern vertreten wir auch Mieter in ausgewählten mietrechtlichen Angelegenheiten und prüfen dabei insbesondere Kündigungen, geltend gemachte Ansprüche sowie Rechte bei erheblichen Mängeln der Mietsache.