Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Das Rechtsgebiet
Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere die Haftung und Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig die Fragen, wer für einen Unfall einzustehen hat, in welchem Umfang Ansprüche bestehen und welche Schäden tatsächlich ersatzfähig sind.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsrecht zu. Wir befassen uns mit der Prüfung, Regulierung und Abwehr von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen – von Sachschäden über Nutzungsausfall und Mietwagenkosten bis hin zu komplexen Personenschäden, Schmerzensgeld- und Verdienstausfallansprüchen.
Zum Verkehrsrecht gehören daneben auch Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren sowie Fragen rund um Fahrerlaubnis und Führerschein.
Unser Angebot
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Versicherungsunternehmen in verkehrsrechtlichen Haftungs- und Schadensfällen. Wir prüfen geltend gemachte Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach, begleiten die außergerichtliche Schadenregulierung und übernehmen die gerichtliche Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.
Dies gilt sowohl für Sachschäden als auch für komplexe Personenschäden mit Schmerzensgeld-, Erwerbsschaden-, Haushaltsführungs- oder sonstigen Folgeschäden. Dabei verbinden wir unsere Erfahrung im Verkehrsrecht mit besonderer Expertise im Versicherungs- und Haftungsrecht.
Daneben vertreten wir auch Geschädigte bei der außergerichtlichen Regulierung von Verkehrsunfällen sowie Mandanten in Bußgeld-, Verkehrsstraf- und Fahrerlaubnisverfahren.

Unsere Leistungen
- Verkehrsrechtliche Haftungs- und Schadensfälle
- Prüfung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Außergerichtliche Schadenregulierung
- Komplexe Personenschäden und Schmerzensgeld
- Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und sonstige Folgeschäden
- Vertretung von Geschädigten bei Verkehrsunfällen
- Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
- Fahrerlaubnisrecht



