Ihr Team für Erbrecht, Nachlassplanung und Vermögensnachfolge in Hannover

Wenn es um Ihr Erbe geht, sollten Sie keine wichtigen Entscheidungen allein treffen.

Ist ein Angehöriger verstorben oder gibt es Streit in der Familie nach einem Todesfall? Oder möchten Sie rechtzeitig regeln, was später mit Ihrem Vermögen passiert?

Wir beraten und vertreten Sie nach einem Erbfall und gestalten mit Ihnen Ihre Nachlassplanung sowie Ihre Vermögens- und Unternehmensnachfolge – für Privatpersonen und Unternehmer.

Mit Rechtsanwalt Dr. Oliver Pramann, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, und Rechtsanwältin und zertifizierter Testamentsvollstreckerin Julia Buchinski stehen Ihnen spezialisierte Ansprechpartner zur Seite.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Leitfaden „Strategien im Erbrecht“ der Kanzlei 34 Hannover

Strategien im Erbrecht

Unser Leitfaden zeigt Ihnen kompakt und verständlich, worauf es bei Nachlassplanung, Vermögensgestaltung und der Abwicklung eines Erbfalls ankommt.

Kostenlos herunterladen

Dr. Oliver Pramann
Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Erbrecht

0511 – 99053-21

Julia Buchinski
Rechtsanwältin

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

0511 – 99053-14

Assistenz für Dr. Oliver Pramann und Julia Buchinski: Nicole Engelhardt 0511 – 99053-14 engelhardt@kanzlei34.de

Gemeinsam betreuen wir den erbrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei. Wir gestalten und beraten Sie in Ihrer individuellen Lebens- und Vermögenssituation. Wir sind spezialisiert und erfahren und können Mandanten auch in komplexen unternehmerischen oder familiären Strukturen kompetent beraten. Wir finden Lösungen auch für die Gestaltung und Nachlassplanung bei großen Vermögen. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmer und Privatpersonen.

Neben der vorausschauenden Gestaltung sind wir Experten in streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir vertreten Ihre Interessen bei einvernehmlichen Auseinandersetzungen und vor Gericht. Dabei verbinden wir eine klare rechtliche Analyse mit einem strukturierten Vorgehen, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen und behalten auch die familiären Beziehungen im Blick.

Netzwerk und angrenzende Rechtsgebiete

Wir verfügen über ein großes Netzwerk aus spezialisierten Steuerberatern, Finanz- und Wirtschaftsexperten, Sachverständigen für Immobilienbewertung und anderen Dienstleistern, die in der Nachlassplanung und Abwicklung für Sie da sind.

In allen angrenzenden Rechtsbereichen stehen Ihnen die Kollegen aus der Kanzlei in ihren speziellen Bereichen, insbesondere mit den Schwerpunkten Medizinrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, zur Seite. Sollten Fragen auftauchen, die wir nicht selbst beantworten können, steht auch hier ein breites Netzwerk aus qualifizierten Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. Wir sind immer gern Ihr erster Ansprechpartner.

Erbfall oder Vorsorge: Wobei brauchen Sie Unterstützung?

Sie sind bei uns richtig, wenn...

… ein Angehöriger verstorben ist.

Sie wissen nicht, was jetzt zu tun ist? Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Erbfolge, beim Umgang mit dem Nachlass und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Beratung nach einem Erbfall

… Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen möchten.

Sie wurden enterbt oder möchten wissen, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht? Wir prüfen Ihre Ansprüche und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Pflichtteil prüfen lassen

… mehrere Erben sich nicht einigen können.

Wenn Geschwister, Ehepartner oder andere Miterben unterschiedliche Vorstellungen haben, kann die Aufteilung des Nachlasses schnell schwierig werden. Wir beraten und vertreten Sie bei der Erbauseinandersetzung.

Erbauseinandersetzung

… Sie Ihren Nachlass selbst regeln möchten.

Sie möchten bestimmen, wer Ihr Vermögen später erhält? Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags und helfen Ihnen dabei, Ihre Wünsche rechtssicher umzusetzen.

Testament & Erbvertrag

… Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen möchten.

Eine frühzeitige Vermögensnachfolge kann sinnvoll sein, um Vermögen, Immobilien oder ein Unternehmen rechtzeitig auf die nächste Generation zu übertragen.

Vermögensnachfolge

… es um ein Unternehmen oder größere Vermögenswerte geht.

Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge müssen rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Interessen zusammengeführt werden. Wir entwickeln mit Ihnen eine passende Nachfolgelösung.

Unternehmensnachfolge

Erbrecht ist selten nur eine rechtliche Frage.

Wenn ein Mensch stirbt, geht es um Familien, persönliche Beziehungen und oft um Entscheidungen, die weitreichende Folgen haben.

Gerade deshalb ist es wichtig, Ansprechpartner an seiner Seite zu haben, die zuhören, verständlich erklären und auch dann den Überblick behalten, wenn die Situation kompliziert wird.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben.

Unser Ziel: eine rechtlich fundierte Lösung, die zu Ihnen und Ihrer Situation passt.

Wie wir Sie im Erbrecht unterstützen können

Erbrechtliche Fragen entstehen nicht erst mit einem Todesfall. Oft ist es sinnvoll, frühzeitig zu regeln, was später mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Und wenn ein Erbfall eingetreten ist, müssen häufig schnell wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Pflichtteilsansprüche führen häufig zu Konflikten – und erfordern eine klare rechtliche Strategie. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Unsere Leistungen im Pflichtteilsrecht

  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsergänzung
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Ihnen wurde der Pflichtteil entzogen?
  • Sie möchten den Pflichtteil entziehen und einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren?
  • Prüfung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
  • Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Beratung zur Pflichtteilsvermeidung und -reduzierung
  • Durchsetzung von Ansprüchen für Berechtigte
  • Strategische Beratung zur Minimierung von Pflichtteilsrisiken

Unterschiedliche Interessen und emotionale Belastungen führen schnell zu Streit. Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzen Ihre Ansprüche zielgerichtet durch.

Unsere Leistungen bei der Erbauseinandersetzung

  • Auflösung von Erbengemeinschaften
  • Verteilung des Nachlasses
  • Konflikte zwischen Miterben
  • Beratung und Vertretung von Miterben
  • Entwicklung und Durchsetzung von Auseinandersetzungsstrategien
  • Verhandlung mit anderen Beteiligten
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte bei Blockaden oder Streit

Ob als Erbe oder bei angeordneter Testamentsvollstreckung, wir unterstützen Sie bei der vollständigen und rechtssicheren Abwicklung des Nachlasses.

Unsere Leistungen bei der Nachlassabwicklung

  • Klärung der Erbfolge
  • Unterstützung bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen
  • Kommunikation mit Banken, Versicherungen und Behörden
  • Prüfung von Nachlassverbindlichkeiten

Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder konfliktanfälligen Familienstrukturen ist eine neutrale und professionelle Nachlassabwicklung essenziell. Insbesondere bei der Übergabe von Familienunternehmen, Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag und zur Vermeidung von Konflikten zwischen Erben und Gesellschaftern setzen wir Ihren letzten Willen mit Expertise, auch dauerhafte Testamentsvollstreckung durch.

Unsere Leistungen in der Testamentsvollstreckung

  • Umsetzung Ihres letzten Willens
  • Verwaltung und Sicherung des Nachlasses
  • Umsetzung der testamentarischen Vorgaben
  • Verteilung des Nachlasses an die Erben
  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern gegenüber Erben
  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Erben gegenüber Testamentsvollstreckern
  • Anforderung von Nachlassverzeichnissen für Erben
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen für Testamentsvollstrecker
  • Beratung zu Rechten und Pflichten von Testamentsvollstreckern
  • Abwehr und Geltendmachung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen
  • Abwehr und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen der Testamentsvollstreckung

Ihr Vorteil der professionellen Testamentsvollstreckung

  • Neutralität und Professionalität
  • Fachkundige Verwaltung auch komplexer Vermögen und Unternehmensstrukturen
  • Schutz der Erben vor Streit und Fehlentscheidungen

Hier ist neben juristischer Expertise auch strategisches Vorgehen gefragt. Wir vertreten Sie in allen erbrechtlichen Auseinandersetzungen – außergerichtlich und vor Gericht mit taktisch kluger Prozessführung.

Unsere Leistungen bei Erbstreitigkeiten

  • Anfechtung von Testamenten
  • Erbunwürdigkeitsverfahren
  • Streitigkeiten über Erbquoten
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen
  • Prozessvertretung vor den zuständigen Gerichten
  • Klagen und einstweilige Verfügungen

Wir begleiten Sie bei der Gestaltung einer nachhaltigen und rechtssicheren Unternehmensnachfolge.

Unternehmensstrukturen und komplexe Vermögensverhältnisse erfordern eine sorgfältige und ganzheitliche Nachlassplanung. Hierbei sind verschiedene Rechtsgebiete eng miteinander verbunden, wie z. B. das Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Ehegattenrecht. Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung und Durchsetzung einer zielorientierten und ganzheitlichen Lösung für Ihre individuelle Familien-, Unternehmens- und Vermögenssituation. Selbstverständlich arbeiten wir mit Experten wie Steuerberatern zusammen, die wir Ihnen gerne weiterempfehlen. Gerne beziehen wir auch Ihre vorhandenen Experten in die ganzheitliche Vermögens- und Nachlassplanung ein.

Unsere Leistungen bei der Unternehmensnachfolge

  • Gestaltung von Nachfolgeregelungen
  • Übergabe von Familienunternehmen
  • Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen Vorgaben
  • Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag
  • Konfliktvermeidung zwischen Erben und Gesellschaftern
  • Steuerlich sinnvolle Strukturierung

Weiterhin beraten wir Sie zu folgenden Aspekten und Fragen:

  • Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten
  • Übertragung des Unternehmens durch Verkauf
  • Übertragung des Unternehmens von Todes wegen
  • Änderung der Gesellschaftsform
  • Welche Aspekte sind bei der Unternehmensnachfolge zu beachten?
  • Wann ist der beste Zeitpunkt für die Planung der Unternehmensnachfolge?

Wir begleiten Sie bei der Gestaltung einer individuellen und rechtssicheren Vermögensnachfolge. Eine sorgfältige Nachlassplanung berücksichtigt nicht nur die gesetzliche Erbfolge, sondern Ihre gesamte persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation. Je nach Vermögensstruktur können dabei verschiedene rechtliche Bereiche ineinandergreifen – insbesondere Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und gegebenenfalls steuerliche Fragestellungen.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine zielorientierte und ganzheitliche Lösung, die Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt, spätere Konflikte vermeiden und den Übergang Ihres Vermögens klar und verlässlich gestalten soll. Dabei beziehen wir selbstverständlich bereits bestehende Berater wie Steuerberater oder weitere Experten in die Planung ein und arbeiten bei Bedarf eng mit diesen zusammen.

Unsere Leistungen in der Vermögensnachfolge und Nachlassplanung

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Besondere Testamentsgestaltungen, z. B. Patchwork-, Geschiedenen-, Behinderten- und Unternehmertestamente
  • Pflichtteilsverzichte
  • Erbteilsverzichte
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Regelungen zur Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Anordnung und Gestaltung einer Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmachten und weitere Vorsorgeregelungen
  • Abstimmung der erbrechtlichen mit familien- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

  • Testament: Mit einem Testament können Sie Ihre Vermögensnachfolge individuell regeln und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und berücksichtigen dabei Ihre persönliche und familiäre Situation.
  • Erbvertrag: Ein Erbvertrag kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Nachfolge verbindlich und gemeinsam mit anderen Beteiligten geregelt werden soll. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Erbvertrag für Ihre Nachlassplanung geeignet ist.
  • Pflichtteils- und Erbteilsverzicht: In bestimmten familiären Konstellationen können Verzichtsvereinbarungen ein wichtiger Bestandteil der Nachfolgeplanung sein. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und gestalten entsprechende Vereinbarungen.
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Nicht immer muss Vermögen erst im Todesfall übertragen werden. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte können bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer geplanten Nachfolge übertragen werden.
  • Testamentsvollstreckung: Bei größeren oder komplexen Nachlässen kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Sie kann dazu beitragen, den letzten Willen umzusetzen und die Abwicklung des Nachlasses zu strukturieren.

Welche Aspekte sind bei der Nachlassplanung zu beachten?

Eine erfolgreiche Nachlassplanung sollte immer das gesamte Bild berücksichtigen. Dabei stellen sich unter anderem folgende Fragen:

  • Wer soll später Erbe werden?
  • Wie soll das Vermögen innerhalb der Familie verteilt werden?
  • Gibt es Pflichtteilsberechtigte?
  • Welche Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögenswerte sind vorhanden?
  • Gibt es Kinder aus verschiedenen Beziehungen?
  • Soll Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
  • Wie lassen sich spätere Konflikte zwischen Erben vermeiden?
  • Müssen erbrechtliche Regelungen mit einem Ehevertrag oder gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abgestimmt werden?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen sind zu berücksichtigen?
  • Wann ist der beste Zeitpunkt für die Nachlassplanung?

Je früher, desto größer ist der Gestaltungsspielraum.

Eine Nachlassplanung muss nicht erst erfolgen, wenn eine konkrete Vermögensübertragung bevorsteht. Gerade bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder besonderen familiären Konstellationen ist es sinnvoll, die eigene Nachfolge frühzeitig zu planen und regelmäßig zu überprüfen.

Wir beraten Sie persönlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Nachfolgelösung, die zu Ihrer Familie, Ihrem Vermögen und Ihren persönlichen Vorstellungen passt.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig bestimmen, wer Sie in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten darf. Eine durchdachte Vorsorge kann dazu beitragen, gerichtliche Betreuungsverfahren zu vermeiden oder den eigenen Willen auch im Rahmen eines Betreuungsverfahrens zu berücksichtigen.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Nicht erst, wenn ein Streit eskaliert. Gerade bei größeren Vermögen, mehreren Erben, Immobilien, Unternehmen oder unklaren familiären Verhältnissen kann eine frühzeitige Beratung helfen, spätere Probleme zu vermeiden.

Das hängt von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab. Ein Testament kann sinnvoll sein, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen oder bestimmte Personen gezielt berücksichtigen möchten.

Dann bilden die Erben grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Die gemeinsame Verwaltung und spätere Aufteilung des Nachlasses können Konflikte verursachen. Wir beraten Sie zur Erbauseinandersetzung und vertreten Ihre Interessen.

Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen trotz Enterbung eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist, muss anhand der konkreten Situation geprüft werden.

Eine Erbschaft kann nicht pauschal als „gut“ oder „schlecht“ bewertet werden. Neben Vermögenswerten können auch Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören. Deshalb sollte die persönliche Situation möglichst früh geprüft werden. Hier ist zügiges Handeln geboten, da Sie nur eine kurze Zeit die Ausschlagung erklären können.

Ja. Je nach Vermögens- und Familiensituation können lebzeitige Übertragungen ein wichtiger Bestandteil einer langfristigen Nachfolgeplanung sein.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Anliegen

Ob nach einem Erbfall oder bei der Planung Ihrer Nachfolge: Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei in Hannover. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

0511 – 99053-14
engelhardt@kanzlei34.de
Königstraße 34, 30175 Hannover

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