Wir stehen an Ihrer Seite. Wir finden individuelle Lösungen für Ihr rechtliches Anliegen.
At vero accusamus et iustoodio dignissimos.
- Libero Tempore
IhrRecht–WirsetzenunsfürSieein
Als traditionsreiche und etablierte Kanzlei im Zentrum von Hannover bieten wir Ihnen umfassende und professionelle Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten. Unser siebenköpfiges Team von Rechtsanwälten, darunter zwei Notare, kümmert sich um Ihre Belange im gesamten Bundesgebiet. Individuelle Spezialisierungen einerseits und übergreifende Zusammenarbeit andererseits zeichnen uns aus.
RechtsgebieteinunsererKanzlei
Aufbauend auf jahrelanger Erfahrung vertreten wir als spezialisierte Rechtsanwälte Unternehmen aller Branchen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu Themen der Bereiche Medizinrecht, Familien-, Erb-, Arbeits-,Versicherungs-, Vertrags- und allgemeines Zivilrecht.
Bei uns stehen individuelle, innovative und zukunftsorientierte Lösungen im Vordergrund. Wenn es erforderlich ist, setzen wir Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Wir stellen Ihnen hochspezialisierte Expertise zur Verfügung und beraten Sie detailliert und intensiv. Zudem arbeiten wir kollegial miteinander und können Ihnen daher auch fachgebietsübergreifende Leistungen anbieten. Weitere Details finden Sie unter dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Medizinrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Notariat
„Sehr qualifizierte Beratung, konsequente Umsetzung und Unterstützung. Freundliche und wertschätzende Kommunikation. Empfehle ich gerne weiter und werde auch künftig wieder mit dieser Kanzlei zusammen arbeiten.“
- Holger Fahlteich
Bewertung von Google
„Frau Hallwas ist sehr engagiert und setzt sich für ihre Mandanten ein. Durch ihre Weiterbildung zum systemischen Coach kann sie, neben den rechtlichen Grundlagen, lösungsorientiert beraten.“
- von K. T.
Bewertung von Rechtsanwalt
„Positive: Professionalism, Quality, Responsiveness, Value, Kompetentes Team, sehr persönlicher Umgang“
- Oliver Kiaman
Bewertung von Google
„Neben der rechtlichen Kompetenz die menschliche Kompetenz. Meine Situation und Wünsche klar zu erfassen. Klare Information, wie in dieser eh belastenden Situation unnötige " verbrannte Erde " vermeiden werden kann und wo hartes Vorgehen sinnvoll ist. Somit fällt es mir leichter Entscheidungen zu treffen. Klare Empfehlung!“
- von J. T.
Bewertung von Rechtsanwalt
„Frau Hallwas ist eine sehr liebe und kompetente Rechtsanwältin. Sie hört mir zu und nimmt mich ernst. Außerdem hat sie meine Probleme schnell bearbeitet und gelöst. In diesem Gebiet gibts für mich nur noch Sie! Vielen Dank!!!“
Apps im Krankenhaus – Besonderheiten bei Einkauf und Einsatz (gemeinsam mit Albrecht) i: Webel (Hrsg.), Sachkosten im Krankenhaus – Medizinischer Sachbedarf, Stuttgart 2017, 177-184.
Gesundheits-Apps als Medizinprodukte; Gesundheits-Apps und Datenschutz; Gesundheits-Apps in der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (gemeinsam mit Aumann/Frank); Gesundheits-Apps im Forschungskontext (gemeinsam mit Albrecht/von Jan /Fangerau) in: Albrecht (Hrsg.), Charismha – Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps, Medizinische Hochschule Hannover, 2016.
The Clinical Trial App (gemeinsam mit Albrecht) in: Schüler/Buckley (Hrsg.), Re–Engeneering Clinical Trials, 12/2014, Chapter 4, 31-38.
Mobile Endgeräte und medizinische Software-Applikationen im Krankenhaus in: Gärtner (Hrsg.) Medizintechnik und Informationstechnologie, 6. Erg., Dezember 2012.
Organisationsverantwortung eines Krankenhauses für vernetzbare Medizinprodukte – Malwareschutz (gemeinsam mit Gärtner) in: Gärtner (Hrsg.) Medizintechnik und Informationstechnologie, 8. Erg., Juli 2013.
Aufklärung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhausalltag, chefarzt aktuell, Informationsdienst für leitende Krankenhausärzte, 3/18, S. 37-39.
Recht: Haftungsrisiken, die Krankenhausärzte kennen sollten, (gemeinsam mit Kütemeyer) Dtsch Arztebl 2018; 115(38): [2], 21.09.2018
Arztbewertungsprotale – Wie ist die Rechtslage nach dem neusten Urteil des Bundesgerichtshofs?, Nds. Ärzteblatt 8/2018, S. 10-11; Nachdruck in urologen.info, 5/2018, Oktober, S. 166-167.
EU-DSGVO: Praxishinweise für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage (gemeinsam mit Neelmeier), KHJ, 2/2018, S. 42-43.
Software-Quellcodes in der Entwicklung medizinischer Software – zu den Notwendigkeiten interessengerechter vertraglicher Vereinbarungen (gemeinsam mit Neelmeier und Albrecht), Innovations- und Technikrecht, 2/2018, S. 72-76.
Medikationssysteme im Krankenhaus – Medizinprodukterechtliche sowie haftungsrechtliche Fragestellungen (Teil 2), Der Krankenhaus-Justitiar, 1/2018, 14-15.
Wann Ärzte verpflichtet sind, Kinder und Jugendliche aufzuklären, Dtsch Arztebl 2018; 115(6)
Haftungsrecht: Vorsicht bei der Eigenherstellung von Medizinprodukten, Dtsch Arztebl 2018; 115(1-2)
2017
Medikationssysteme im Krankenhaus – Medizinprodukterechtliche sowie haftungsrechtliche Fragestellungen (Teil 1), Der Krankenhaus-Justitiar, 4/2017, 114-117.
Anwendungsbeobachtungen – Was Ärzte wissen sollten, Dtsch Arztebl 2017; 114(51-52).
Wann Krankenhausärzte eine Ermächtigung beantragen können, Dtsch Arztebl 2017; 114(43)
Einwilligung des Patienten: Rechtliche Details, die Ärzte kennen sollten, Dtsch Arztebl 2017; 114(38)
Betreuungsrecht in der urologischen Praxis – Umgang mit Einwilligungsunfähigen, Betreuern und Gerichten, urologen.info, April 2017, 64-65.
Umgang mit Medizinprodukten: Was sich für Ärzte und Krankenhäuser ändert, Dtsch Arztebl 2017; 114(22-23)
bis 2015
Medizinische Software – im regulatorischen Umfeld des Medizinprodukterechts am Beispiel von Medical Apps (gemeinsam mit Albrecht), InTeR, Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht, September 2015, 132-137.
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 05.03.2015 – C 507/13 c – 504/13, InTeR, Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (gemeinsam mit Müller), 2015, 148-152.
Compliance im Krankenhaus – Kooperation zwischen Heilberufen und Industrie – Forschungsvorhaben im Krankenhaus (gemeinsam mit Albrecht) , Der Krankenhaus-Justitiar, 11/2014, 16-17.
Zukunftstrend „Medical Apps“ – vom App-Store direkt in die Praxis?, Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz (gemeinsam mit Gehring/ Imhoff/Albrecht), 2014, 1402-1410.
Smartphones und Software-Applikationen (Apps) in klinischen Studien / Verwendung und rechtliche Risiken (gemeinsam mit Albrecht), Pharm. Ind. 76 Nr. 9, 1435-1441 (2014).
Werbung mit Studienergebnissen im Spiegel aktueller Rechtsprechung – Anforderung an die Qualität wissenschaftlich begründeter Werbeaussagen (gemeinsam mit Albrecht), Pharm. Ind. 2014, 1108-1114.
Drum prüfe, wer sich forschend bindet (gemeinsam mit Eßmann), f&w 5/2014, 488-491
Innovationsmarkt Medical Apps – Mobil am Krankenbett (gemeinsam mit Tecklenburg/Albrecht), Recht und Politik im Gesundheitswesen RPG 4/2013.
Medical-Apps im Krankenhaus – Sicherheit, Verantwortung, Haftung (gemeinsam mit Albrecht), Der Krankenhaus-Justitiar, 4/2013.
Krankenhäuser als Sponsoren von klinischen Prüfungen. Änderungen durch die 16. AMG-Novelle (gemeinsam mit Albrecht), Der Krankenhaus-Justitiar, 3/2013, 5-8.
CE-gekennzeichnete Medizinprodukte in der klinischen Prüfung – Probleme zusätzlicher Untersuchungen bei Ausnahmen nach § 23b MPG (gemeinsam mit Albrecht), MedR 2012, 786-790.
Ärztinnen in einem freien Beruf – Aktuelle rechtliche Bezüge im Spannungsfeld zwischen beruflicher Freiheit und beruflichen Reglementierungen, Die Ärztin 3/12.
Mobile Anwendungen: Dienstliche Nutzung privater Geräte (gemeinsam mit Albrecht/Weiß), Dtsch Arztebl 2012, A-1545.
Medical Apps: Mobile Helfer am Krankenbett (gemeinsam mit Gärtner/Albrecht), Dtsch Arztebl 2012, A-1201.
Tablet-PC im Krankenhaus: Hygienische Aspekte beachten (gemeinsam mit Graf/Albrecht), Dtsch Aeztebl 2012, A-706.
Nachträgliche Änderungen klinischer Prüfungen nach § 10 GCP-V in der Praxis der Ethikkommissionen, Arzneimittel & Recht 2011, 165 ff.
Wenn Kliniken eigenständig forschen wollen, Deutsches Ärzteblatt 2019, 116 (38)
Internet-Bewertungen aus juristischer Sicht – Was tun bei Beleidigungen und Schmähkritik?, Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (16) Seite 66-71
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Deutsches Ärzteblatt 2018, 115 (48)
Vorsicht beim Off-Label-Use, Deutsches Ärzteblatt, 2018, 115 (43)
Software-Quellcodes in der Entwicklung medizinischer Software – zu den Notwendigkeiten interessengerechter Vereinbarungen, Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht, 6/2018
EU-DSGVO: Praxishinweise für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage, Der Krankenhaus-Justitiar, 2/2018, 42-43