Kanzlei-34-icon-_0000s_0004_Kanzlei-34-1.Medizinrecht

Das Rechtsgebiet

Das Medizinrecht stellt ein umfangreiches Rechtsgebiet dar. Es umfasst die Rechtsbeziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten als auch zwischen Ärzten untereinander. Es regelt darüber hinaus auch die Approbation eines Arztes sowie die Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung und beinhaltet daher auch die dazugehörige vertragliche Gestaltung.

Unser Angebot

Wir betreuen Leistungserbringer umfassend und arbeiten lösungsorientiert im Team.

Unsere langjährige Erfahrung in diesem Gebiet und drei Fachanwälte für Medizinrecht sind eine der Stärken unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen vielfältige Leistungen auf dem Gebiet des Medizinrechts.

Unsere Leistungen

  • Zulassung
  • Praxisgründung, -abgabe, -übernahme
  • Praxisverträge
  • Praxisnachfolge
  • Jobsharing
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Anstellung von Ärzten
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Sonderbedarfszulassungen
  • Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitätsprüfung
  • Richtgrößenprüfungen
  • Gesellschaftsrecht
  • Arzthaftungsrecht für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser
  • Berufsrecht für Heilberufe
  • Approbation
  • Recht der berufsständischen Versorgung

Krankenhausrecht


Bewertungen im Internet


Arbeitsrecht für Leistungserbringer


Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht

Frank WahnerRechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Dr. Oliver PramannRechtsanwalt, Notar

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Erbrecht


Dr. Caterina WehageRechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht