Kanzlei-34-icon-_0000s_0002_Kanzlei-34-3.Erbrecht

Das Rechtsgebiet

Das Erbrecht regelt die Gesamtheit aller vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Mit seinem Tod geht sein gesamtes Vermögen auf seine Erben über. Dabei entsteht häufig Streit unter den Erben oder zwischen diesen und sonstigen Beteiligten (z.B. Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer).

Deshalb räumt das Gesetz jedem die Möglichkeit ein, seinen Nachlass durch Testamente oder Erbverträge individuell zu regeln und seiner konkreten Lebens- und Vermögenssituation anzupassen.

Unser Angebot

Wir helfen Ihnen gern in allen rechtlichen Belangen rund um das Thema Erbrecht.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung und unserem detailliertem Fachwissen auf diesem Gebiet erhalten Sie eine professionelle Beratung bei Fragen und Problemen nach einem Erbfall und bei der Regelung Ihres eigenen Nachlasses. Kontaktieren Sie uns gern für Ihre Fragen zu allen Themen des Erbrechts. Wir können zuhören und finden die richtige Lösung für Sie.

Unsere Leistungen

  • Umfassende Beratung über Ihre individuelle erbrechtliche Situation
  • Beratung und Vertretung bei der Erbauseinandersetzung
  • Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteil- und Vermächtnisansprüchen
  • Beratung und Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge) für den Fall Ihres eigenen Todes
  • Beratung bei internationalen Erbfällen
  • Beratung über erbschaftssteuerliche Fragen
  • Lebzeitige Übertragungsverträge

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Oliver PramannRechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Erbrecht